--- title: "Acht statt zehn Jahre: Was die neue Aufbewahrungsfrist für Reisekostenbelege bedeutet" description: "Seit Januar 2025 gilt für Buchungsbelege eine kürzere Aufbewahrungsfrist. Für Reisekostenbelege heißt das konkret: acht statt zehn Jahre. Was sich dadurch wirklich ändert, und was unverändert bleibt." canonical_url: "https://www.shiftfinance.de/blog/acht-statt-zehn-jahre-was-die-neue-aufbewahrungsfrist-fuer-reisekostenbelege-bedeutet.html" published: "2026-09-05" updated: "2026-09-08" language: "de" content_type: "Article" publisher: "" --- # Acht statt zehn Jahre: Was die neue Aufbewahrungsfrist für Reisekostenbelege bedeutet **Datum:** 12.03.2025 **Autor:** Team Redaktion **Kategorien:** Travel & Expense Management, Financial Accounting, Analysen + Meinungen Seit Januar 2025 gilt für Buchungsbelege eine kürzere Aufbewahrungsfrist. Für Reisekostenbelege heißt das konkret: acht statt zehn Jahre. Was sich dadurch wirklich ändert, und was unverändert bleibt. Seit dem 1. Januar 2025 gilt für Buchungsbelege eine kürzere gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Statt zehn müssen diese grundsätzlich nur noch acht Jahre aufbewahrt werden. Das betrifft auch viele Unterlagen aus dem Travel-&-Expense-Prozess, sofern sie als Belege für Buchungen dienen. Für Unternehmen ist die Änderung vor allem ein Anlass, die Aufbewahrungs- und Löschregeln ihrer T&E- und Archivsysteme zu überprüfen. Welche Reisekostenbelege von der Acht-Jahres-Frist erfasst werden Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege in § 147 AO und §…