--- title: "Update: Auf dem Weg zur E-Rechnungspflicht 2025 - Aktueller Status & Anforderungen mit Christian Brestrich (Juli 2024)" description: "E-Rechnungspflicht 2025: Anforderungen, Formate und steuerliche Konsequenzen für mittelständische Unternehmen im B2B-Bereich." canonical_url: "https://www.shiftfinance.de/mediathek/asset/live-update-auf-dem-weg-zur-e-rechnungspflicht-2025-aktueller-status-anforderungen-juli-2024.html" published: "2024-07-13" updated: "2026-02-22" language: "de" content_type: "VideoObject" publisher: "" --- # Update: Auf dem Weg zur E-Rechnungspflicht 2025 - Aktueller Status & Anforderungen mit Christian Brestrich (Juli 2024) **Aufgezeichnet am:** 17.07.2024 **Dauer:** 60 Min. ## Sprecher - [Christian Brestrich](/experten/christian-brestrich.html) — Geschäftsführer, B&L Management Consulting GmbH E-Rechnungspflicht 2025: Anforderungen, Formate und steuerliche Konsequenzen für mittelständische Unternehmen im B2B-Bereich. Im Rahmen eines Shift/Finance Webinars bietet Christian Brestrich, Geschäftsführer der B&L Management Consulting GmbH, einen tiefgehenden Einblick in die bevorstehende E-Rechnungspflicht ab 2025. Der Workshop richtet sich an CFOs, Finanzleiter sowie IT-Leiter und Prozessmanager mittelständischer Unternehmen im B2B-Bereich. Brestrich beleuchtet die gesetzlichen Anforderungen, die technischen Formate X-Rechnung und ZUGFeRD sowie die steuerlichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung. Besonders hervorzuheben ist seine kritische Betrachtung der aktuellen Regelungen und die Dringlichkeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten. Der Workshop vermittelt praxisnahe Erkenntnisse zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, X-Rechnung oder ZUGFeRD zu empfangen, wobei die maschinelle Auswertbarkeit im Vordergrund steht. Brestrich betont die Notwendigkeit sicherer Übertragungswege und empfiehlt Portallösungen als Alternative zu unsicheren E-Mail-Übertragungen. Die steuerlichen Implikationen sind erheblich: Ab 2027 berechtigen nur noch strukturierte elektronische Rechnungen zum Vorsteuerabzug. Der Workshop bietet konkrete Handlungsempfehlungen zur Integration der neuen Formate in bestehende Prozesse und hebt die Herausforderungen für kleine und mittelständische Unternehmen hervor. ## Kernaussagen - Ab dem 1.1.2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, X-Rechnung oder Zugpferd zu empfangen. - Ab 2027 werden PDF- oder Papierrechnungen nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigen. - Die Lesbarkeit einer E-Rechnung bezieht sich zukünftig auf die maschinelle Auswertbarkeit, nicht mehr auf ein Sicht-PDF. - Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie B2C-Transaktionen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. - Sichere Übertragungswege wie Portallösungen werden empfohlen, da E-Mails keine ausreichende Sicherheit bieten. ## Zitat > Die E-Rechnung ist ein strukturierter elektronischer Datensatz. PDF und Papier sind zukünftig nur noch als sonstige Rechnungen zulässig. – Christian Brestrich Ab 1.1.2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, X-Rechnungen oder Zugpferd-Formate zu empfangen. Der Zeitplan ist sportlich, aber notwendig. – Christian Brestrich Ohne rechtliche Verpflichtung wäre die E-Rechnung nie in Schwung gekommen. Die Konsequenzen im steuerlichen Umfeld sind erheblich, insbesondere beim Vorsteuerabzug. – Christian Brestrich