Der Vortrag untersucht die neuen Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung in Europa und konzentriert sich dabei auf Deutschland, Polen und Frankreich. Er stellt fest, dass jedes Land seinen eigenen Zeitplan für die Einführung hat: Deutschland plant ab 2028 ein einheitliches System für das ganze Land, Polen verlangt ab 2024 die Nutzung einer zentralen Plattform, und Frankreich führt schrittweise ab 2024 die Pflicht ein, Rechnungen elektronisch zu versenden, entweder über eine nationale Plattform oder über zugelassene private Anbieter.
Diese verschiedenen Ansätze zeigen, dass es in Europa keine einheitlichen Gesetze für die elektronische Rechnungsstellung gibt. Der Sprecher unterstreicht die Wichtigkeit, dass vor allem kleinere Firmen sich auf die neuen Regeln einstellen. Es wird vorgeschlagen, ihnen den Wechsel zu erleichtern, beispielsweise durch kürzere Fristen für Steuerrückerstattungen und die Möglichkeit, Rechnungen kostenlos zu archivieren. Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und Systemen ist ebenfalls wichtig, damit der internationale Handel einfacher wird und die Steuergesetze eingehalten werden, was die Wirtschaft in Europa stärken könnte.