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Aktueller Überblick zu den Veränderungen der E-Rechnungspflicht in Europa

Aktueller Überblick zu den Veränderungen der E-Rechnungspflicht in Europa
Mitschnitt-Länge: 45 Minuten
Präsentationsunterlagen verfügbar
Mitschrift verfügbar
Der Vortrag skizziert die verschiedenen Ansätze und Zeitpläne für die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland, Polen und Frankreich, betont die Dringlichkeit einer erhöhten Akzeptanz dieser Systeme bei KMUs und hebt die Herausforderungen nationaler Regelungsunterschiede hervor.

Der Vortrag untersucht die neuen Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung in Europa und konzentriert sich dabei auf Deutschland, Polen und Frankreich. Er stellt fest, dass jedes Land seinen eigenen Zeitplan für die Einführung hat: Deutschland plant ab 2028 ein einheitliches System für das ganze Land, Polen verlangt ab 2024 die Nutzung einer zentralen Plattform, und Frankreich führt schrittweise ab 2024 die Pflicht ein, Rechnungen elektronisch zu versenden, entweder über eine nationale Plattform oder über zugelassene private Anbieter.

Diese verschiedenen Ansätze zeigen, dass es in Europa keine einheitlichen Gesetze für die elektronische Rechnungsstellung gibt. Der Sprecher unterstreicht die Wichtigkeit, dass vor allem kleinere Firmen sich auf die neuen Regeln einstellen. Es wird vorgeschlagen, ihnen den Wechsel zu erleichtern, beispielsweise durch kürzere Fristen für Steuerrückerstattungen und die Möglichkeit, Rechnungen kostenlos zu archivieren. Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und Systemen ist ebenfalls wichtig, damit der internationale Handel einfacher wird und die Steuergesetze eingehalten werden, was die Wirtschaft in Europa stärken könnte.

Der Vortrag gibt einen Überblick über die Veränderungen der E-Rechnungspflicht in Europa, insbesondere in Deutschland, Polen und Frankreich. Es werden die geplanten Einführungszeiträume, Voraussetzungen und Formate für den elektronischen Rechnungsaustausch in den jeweiligen Ländern erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass es keine einheitliche rechtliche Vereinheitlichung gibt und dass Deutschland plant, ein einheitliches bundesweites Meldesystem einzuführen. Es werden auch die Voraussetzungen und Bedingungen für die E-Rechnungspflicht in Deutschland in den kommenden Jahren erläutert. Es wird betont, dass viele Unternehmen noch nicht mit den kommenden Regelungen vertraut sind und dass es wichtig ist, Akzeptanz zu schaffen, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen.

  • Deutschland plant die Einführung eines einheitlichen bundesweiten Meldesystems für elektronische Rechnungen ab 2028, um die Betrugsanfälligkeit des Mehrwertsteuersystems zu verringern.
  • Polen hat bereits eine zentrale Austauschplattform für elektronische Rechnungen eingeführt, die ab 2024 verpflichtend genutzt werden muss.
  • Frankreich plant ebenfalls die schrittweise Einführung der E-Rechnungspflicht ab 2024, wobei der Rechnungsaustausch sowohl zentral über eine nationale Plattform als auch dezentral über zertifizierte Partner oder Dienstleister erfolgen kann.
  • Es wird empfohlen, die Akzeptanz für elektronische Rechnungen zu fördern, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, durch Maßnahmen wie verkürzte Erstattungsfristen und kostenfreie Archivierungsmöglichkeiten.
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