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Status-Quo der Regelungen zur E-Rechnungspflicht 2025

Status-Quo der Regelungen zur E-Rechnungspflicht 2025
Mitschnitt-Länge: 30 Minuten
Präsentationsunterlagen verfügbar
Mitschrift verfügbar
Der Beitrag gibt einen Überblick zur E-Rechnungspflicht bis 2025 mit seinen Herausforderungen und Fortschritte

Christian Brestrich, Geschäftsführer bei B&L Management Consulting GmbH, beleuchtet in seinem Vortrag "Status-Quo der Regelungen zur E-Rechnungspflicht bis 2025" die zentrale Rolle der elektronischen Rechnung als Ausgangspunkt für Automatisierung. Er geht auf die aktuellen und bevorstehenden gesetzlichen Verpflichtungen ein, die besonders im B2B-Bereich neue Herausforderungen und Sanktionen mit sich bringen. Brestrich hebt hervor, dass größere Unternehmen Fortschritte machen, während der Mittelstand und kleinere Unternehmen oft noch weit von einer umfassenden Einführung elektronischer Rechnungsformate entfernt sind. Er betont die Notwendigkeit einer koordinierten Anpassung, um langfristig eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Brestrich erläutert die geplanten Änderungen ab 2025, bei denen strukturierte elektronische Daten als einzig gültiges Format definiert werden. Brestrich warnt vor Konsequenzen für Unternehmen, die weiterhin auf Papier- oder PDF-Rechnungen setzen, und unterstreicht die Notwendigkeit rechtzeitiger Vorbereitung für einen reibungslosen Übergang.

“Die E-Rechnungspflicht ist ein wichtiger Schritt in Richtung der digitalen Transformation im öffentlichen Sektor.” - Christian Brestrich

“Die EU bietet finanzielle Mittel für die Umsetzung der E-Rechnungspflicht an, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.” - Christian Brestrich

“Es besteht Handlungsbedarf für Unternehmen, sich frühzeitig mit der E-Rechnungspflicht auseinanderzusetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.” - Christian Brestrich

  • Die E-Rechnung ist der Anfangsbaustein für die Automatisierung von Prozessen.
  • Die Regelungen zur E-Rechnung sind unterschiedlich für B2G und B2B.
  • Große Unternehmen haben bereits Lösungen für die E-Rechnung, kleinere Unternehmen hinken hinterher.
  • Ab 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen.
  • Die X-Rechnung und Zugferd sind wichtigste Formate, PDF-Rechnungen sind als "sonstige Rechnungen" gekennzeichnet.
  • Es gibt Überlegungen zur Einführung eines einheitlichen elektronischen Meldesystems.
  • Ab 2027 sind große Unternehmen zur E-Rechnungsstellung verpflichtet, ab 2028 alle Unternehmen.
  • Die Nutzung von sonstigen Rechnungen (PDF oder Papier) führt ab 2028 nicht mehr zum Vorsteuerabzug.
  • Intern ist die Ressourcenfreigabe für die Umstellung eine Herausforderung, die durch mögliche Sanktionen, steuerliche Auswirkungen und klare Prozesse gerechtfertigt werden kann.
  • Die Vereinheitlichung der Regelungen zum Meldesystem und zur E-Rechnung ist entscheidend für eine reibungslose Umsetzung.

Der Vortrag „Status-Quo der Regelungen zur E-Rechnungspflicht 2025“ von Christian Brestrich, Geschäftsführer bei B&L Management Consulting GmbH, bietet einen aktuellen Überblic über die kommenden Veränderungen im Bereich der elektronischen Rechnungen. Brestrich erläutert die Bedeutung der E-Rechnung als Grundpfeiler für die Automatisierung und verdeutlicht die aktuellen Herausforderungen und Anforderungen, die mit den neuen gesetzlichen Regelungen einhergehen. Dabei stellt er die verschiedenen Formate wie die X-Rechnung und Zugferd vor, die ab 2025 als Standard gelten und erklärt, dass die bisherigen Formate wie PDF oder Papierrechnungen künftig als „sonstige Rechnungen“ betrachtet werden.

Brestrich diskutiert die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuerbetrug, die die Einführung eines zentralen Meldeverfahrens für Rechnungen vorsieht und betont die Notwendigkeit für Unternehmen, sich rechtzeitig auf die Einführung der E-Rechnung vorzubereiten. Er hebt auch hervor, dass ab 2025 Unternehmen verpflichtet sind, elektronische Rechnungen zu empfangen, und ab 2027 die Austauschpflicht für große Unternehmen gilt. Brestrich warnt vor möglichen Strafen und verdeutlicht die Konsequenzen für den Vorsteuerabzug, wenn Unternehmen sich nicht rechtzeitig an die neuen Regelungen anpassen. Trotz der bestehenden Unsicherheiten bzgl. der genauen Details des Meldesystems betont er die Notwendigkeit für Unternehmen, die E-Rechnungspflicht ernst zu nehmen und rechtzeitig umzusetzen, um zukünftige Konformität sicherzustellen.

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