Was ist Travel & Expense Automation?

Abstrakte Visualisierung digitalisierter Reisekosten- und Spesenprozesse

Travel & Expense Automation bezeichnet die Digitalisierung und Automatisierung der Prozesse rund um Geschäftsreisen und weitere Mitarbeiterausgaben. Der Prozess reicht, je nach organisatorischem Zuschnitt, von Reiseantrag und Buchung über Belegerfassung, Prüfung und Freigabe bis zu Erstattung, Verbuchung und gegebenenfalls der Übergabe steuerlich relevanter Informationen an die Entgeltabrechnung. Damit verbindet T&E mehrere Prozesswelten, die organisatorisch häufig auf Finance, Travel Management, HR und die reisenden Beschäftigten verteilt sind.

Gerade diese dezentrale Entstehung der Ausgaben unterscheidet Travel & Expense von vielen anderen Finance-Prozessen. Eine Hotelrechnung, eine Bahnreise, eine Taxifahrt, eine Bewirtung oder eine Kartentransaktion entstehen außerhalb der Finanzabteilung und müssen anschließend einem geschäftlichen Anlass, einer Person, einer Kostenstelle oder einem Projekt zugeordnet werden. T&E-Automatisierung versucht deshalb nicht nur, Belege schneller zu verarbeiten. Sie verbindet die möglichst einfache Erfassung durch Beschäftigte mit den Prüf-, Compliance- und Buchungsanforderungen des Unternehmens.

Travel Management und Expense Management bilden zwei Teile des T&E-Prozesses

Unter dem Begriff Travel & Expense werden zwei miteinander verbundene, aber unterschiedliche Prozessbereiche zusammengeführt. Travel Management umfasst vor allem Reiseantrag, Genehmigung, Planung und Buchung einer Geschäftsreise sowie die Anwendung der betrieblichen Reiserichtlinie. Expense Management beginnt dort, wo Ausgaben entstehen: Belege und Zahlungsvorgänge müssen erfasst, einer Reise oder einem geschäftlichen Anlass zugeordnet, geprüft, freigegeben, erstattet und schließlich in die Finanzprozesse übernommen werden. Integrierte T&E-Lösungen verbinden beide Bereiche und können dadurch Informationen aus der Reiseplanung unmittelbar für die spätere Abrechnung nutzen.

Diese Unterscheidung ist auch für Automatisierungsprojekte wichtig. Nicht jedes Unternehmen organisiert Reisebuchung und Reisekostenabrechnung in einem einzigen System. Travel Management kann über spezialisierte Buchungsplattformen oder Travel Management Companies erfolgen, während Finance eine separate Expense-Lösung betreibt. Der Automatisierungsgrad hängt deshalb nicht nur von einzelnen Funktionen ab, sondern auch davon, wie Reiseantrag, Buchungsdaten, Zahlungen, Belege, Richtlinien und Buchhaltung miteinander verbunden sind.

Wo Travel & Expense Automation konkret ansetzt

Die Automatisierung kann heute an mehreren Stellen des Prozesses ansetzen. Dabei kommen unterschiedliche Technologien zusammen. Mobile Anwendungen vereinfachen die Belegerfassung, OCR und dokumentenbezogene Verfahren extrahieren Rechnungsinformationen, Corporate Cards liefern bereits strukturierte Transaktionsdaten und Regelwerke prüfen Ausgaben gegen interne Richtlinien oder steuerliche Vorgaben. Schnittstellen verbinden anschließend die geprüften Daten mit ERP, Finanzbuchhaltung, Payroll oder weiteren Systemen.

Typische Automatisierungsfelder sind:

T&E-Prozesskette: Reiseantrag, Buchung, Belegerfassung, Pruefung und Freigabe, Erstattung, Verbuchung
  • Reiseantrag und Genehmigung: Reisegrund, Kostenrahmen und Freigabe können bereits vor der Buchung geprüft und dokumentiert werden.
  • Buchung und Policy-Steuerung: Zulässige Reiseoptionen und interne Vorgaben können direkt in den Buchungsprozess einfließen.
  • Mobile Belegerfassung: Beschäftigte können Rechnungen und Quittungen unmittelbar erfassen; relevante Informationen lassen sich automatisiert auslesen.
  • Kartentransaktionen und Matching: Transaktionsdaten aus Corporate Cards können mit eingereichten Belegen oder Buchungsinformationen zusammengeführt werden.
  • Policy- und Compliance-Prüfung: Systeme können Pflichtinformationen, Betragsgrenzen, Reiserichtlinien und definierte steuerliche Regeln prüfen.
  • Freigabe und Ausnahmebehandlung: Standardfälle können automatisiert weitergeleitet werden, während auffällige oder unvollständige Vorgänge gezielt zur Prüfung gelangen.
  • Erstattung und Verbuchung: Nach der Freigabe können Daten an Finanzbuchhaltung, Zahlungsprozesse und gegebenenfalls Payroll übergeben werden.

Der Nutzen entsteht damit weniger aus einer einzelnen Funktion als aus der Verbindung dieser Schritte. Muss Finance nach einer automatisierten Belegerfassung weiterhin Kartentransaktionen manuell zuordnen, steuerliche Informationen ergänzen und Buchungsdaten erneut erfassen, bleibt ein erheblicher Teil der Prozessarbeit bestehen.

Was Dunkelverarbeitung im T&E-Prozess bedeutet

Von Dunkelverarbeitung lässt sich sprechen, wenn ein definierter Vorgang ohne manuellen Eingriff durch die vorgesehenen Verarbeitungsschritte läuft. Im T&E-Kontext kann dies beispielsweise bedeuten, dass eine Ausgabe automatisiert einer Transaktion zugeordnet wird, alle erforderlichen Angaben vorhanden sind, keine Richtlinienabweichung erkannt wird und der Vorgang anschließend ohne zusätzliche Bearbeitung an die nächste Prozessstufe oder zur Verbuchung übergeben wird.

Dabei ist Dunkelverarbeitung nicht automatisch mit Kleinbeträgen gleichzusetzen. Unternehmen können unterschiedliche Kriterien für automatisiert verarbeitbare Vorgänge definieren. Betrag, Kostenart, Belegstatus, Personengruppe, Reisegenehmigung oder erkannte Auffälligkeiten können gemeinsam bestimmen, ob eine Ausgabe automatisiert weiterläuft. Der Gegenentwurf zur manuellen Vollprüfung ist deshalb eine ausnahmeorientierte Prozesssteuerung: Finance beschäftigt sich vor allem mit Fällen, bei denen Informationen fehlen, Regeln verletzt werden oder eine fachliche Entscheidung erforderlich ist.

Steuerrecht und Reiserichtlinie müssen getrennt betrachtet werden

Ein wesentlicher Teil der T&E-Komplexität entsteht dadurch, dass unterschiedliche Regelwerke gleichzeitig wirken. Unternehmen definieren eigene Reiserichtlinien etwa zu Buchungsklassen, Hotelbudgets, Genehmigungswegen oder zulässigen Ausgabenkategorien. Daneben gelten steuerliche Regeln für die Behandlung von Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Bewirtungen oder die erforderliche Dokumentation. Diese beiden Ebenen dürfen nicht miteinander gleichgesetzt werden.

Für Inlandsreisen galten zum Veröffentlichungszeitpunkt beispielsweise Verpflegungspauschalen von 28 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden sowie 14 Euro für An- und Abreisetage beziehungsweise bei mehr als acht Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung. Für Auslandsreisen veröffentlicht das Bundesfinanzministerium länderspezifische Verpflegungspauschalen. Diese steuerlichen Pauschalen sind jedoch keine allgemeinen Preisobergrenzen für Hotels oder andere Reiseleistungen. Unternehmensinterne Hotel- oder Beförderungsbudgets entstehen aus der jeweiligen Travel Policy und müssen davon getrennt konfiguriert werden.

Gerade international tätige Unternehmen benötigen deshalb eine regelbasierte Architektur, die unterschiedliche Länder, Reisearten und steuerliche Konstellationen abbilden kann. Standardisierung bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, überall dieselben Grenzwerte anzuwenden. Sie bedeutet vielmehr, unterschiedliche Regeln systematisch zu hinterlegen und automatisiert auf den jeweiligen Geschäftsvorfall anzuwenden.

Bewirtungskosten zeigen die steuerliche Detailtiefe

Auch Bewirtungsausgaben verdeutlichen, warum eine einfache Prüfung nach Betrag und Kostenart nicht ausreicht. Bei der Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass können nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG grundsätzlich 70 Prozent der angemessenen und ordnungsgemäß nachgewiesenen Aufwendungen den steuerlichen Gewinn mindern. Für die Anerkennung müssen unter anderem Ort, Tag, Teilnehmende, Anlass und Höhe dokumentiert werden. Bei einer Bewirtung in einem Bewirtungsbetrieb ist zusätzlich die Rechnung erforderlich.

Die 70-Prozent-Regel ist dabei keine Erstattungsgrenze gegenüber Beschäftigten. Ein Unternehmen kann eine geschäftlich veranlasste Bewirtung vollständig erstatten. Die 70 Prozent betreffen die ertragsteuerliche Behandlung beim Unternehmen. Genau diese Differenzierung muss eine durchgängige T&E- und Finance-Architektur berücksichtigen: Erstattungsentscheidung, interne Richtlinie, umsatzsteuerliche Behandlung und ertragsteuerliche Verbuchung sind miteinander verbunden, aber nicht identisch.

Sichtbar wird damit, warum T&E-Automatisierung nicht an der Freigabe eines Belegs endet. Ein Vorgang kann aus Sicht der Reiserichtlinie vollständig zulässig sein und trotzdem für die Buchhaltung eine besondere steuerliche Behandlung erfordern.

Digitale Belege benötigen eine nachvollziehbare Aufbewahrung

Die Digitalisierung des Belegs beseitigt auch nicht die Anforderungen an dessen ordnungsgemäße Aufbewahrung. Die GoBD verlangen unter anderem Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit und eine ordnungsgemäße Verarbeitung elektronischer Unterlagen. Veränderungen dürfen nicht dazu führen, dass ursprünglicher Inhalt und vorgenommene Änderungen nicht mehr nachvollzogen werden können. Für T&E-Systeme bedeutet dies, dass beispielsweise nachträgliche Änderungen an Betrag, Zuordnung oder steuerlicher Behandlung dokumentiert werden müssen.

Zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Beitrags im November 2024 galt für Buchungsbelege noch eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist. Gleichzeitig war die Änderung bereits beschlossen: Das am 29. Oktober 2024 verkündete Vierte Bürokratieentlastungsgesetz verkürzt diese Frist grundsätzlich ab dem 1. Januar 2025 auf acht Jahre. Für T&E-Systeme bedeutet auch eine solche Änderung, dass Aufbewahrungs- und Löschregeln nicht dauerhaft als statische Systemeinstellung behandelt werden sollten.

E-Rechnung verändert einen Teil der T&E-Beleglandschaft

Eine weitere Veränderung stand im November 2024 bereits unmittelbar bevor. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die E-Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen neu geregelt. Ab dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, entsprechende E-Rechnungen zu empfangen; für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen. Das Bundesfinanzministerium hatte die praktische Umsetzung mit seinem Schreiben vom 15. Oktober 2024 konkretisiert.

Für Travel & Expense bedeutet dies allerdings nicht, dass sämtliche Reisebelege künftig strukturiert eingehen. Entscheidend sind der konkrete Umsatz, Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger sowie mögliche Ausnahmen. Eine inländische Hotelrechnung an ein Unternehmen kann beispielsweise in den Anwendungsbereich der neuen Regelungen fallen. Gleichzeitig bleiben im T&E-Prozess andere Belegtypen und Ausnahmen bestehen. Automatisierung muss deshalb strukturierte E-Rechnungen ebenso verarbeiten können wie PDFs, Quittungen, Kartentransaktionen und weitere Ausgabennachweise.

T&E ist mit Finance, HR und Travel-Systemen verbunden

Travel & Expense steht damit an mehreren Schnittstellen der Unternehmensarchitektur. Reiseanträge und Buchungen können mit Travel-Systemen verbunden sein. Stammdaten zu Beschäftigten und Organisationseinheiten kommen häufig aus HR-Systemen. Corporate Cards und Zahlungsanbieter liefern Transaktionsdaten. Nach Prüfung und Freigabe müssen die Ergebnisse schließlich in Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und teilweise Payroll einfließen. SAP beschreibt integriertes Travel Management entsprechend als Prozess von Reiseantrag und Planung bis zur steuerlichen Behandlung in Payroll sowie zur Verbuchung in FI und Controlling.

Die Nähe zum Purchase-to-Pay-Prozess entsteht vor allem auf der Finance-Seite: Beide Prozesse erzeugen Geschäftsvorfälle, die geprüft, kontiert und verbucht werden müssen. Die vorgelagerten Abläufe unterscheiden sich jedoch deutlich. P2P beginnt typischerweise bei Beschaffung und Lieferantenbeziehung. T&E beginnt bei einer Geschäftsreise oder einer Mitarbeiterausgabe. Deshalb ist T&E kein Unterprozess von P2P, sondern ein eigener Prozessraum mit gemeinsamen Anschlussstellen an Accounting und Payment.

Fazit: T&E-Automatisierung verbindet Nutzerprozess und Finance-Kontrolle

Travel & Expense Automation ist mehr als digitale Reisekostenabrechnung. Der Prozess verbindet Reiseplanung, dezentrale Ausgaben, Belege, Zahlungstransaktionen, Unternehmensrichtlinien, steuerliche Anforderungen und die nachgelagerte Finanzverarbeitung. Genau diese Kombination macht T&E zu einem eigenständigen Automatisierungsfeld innerhalb der Finance-Funktion.

Für die Gestaltung eines T&E-Prozesses sind deshalb drei Fragen entscheidend: Wie einfach lassen sich Ausgaben im Arbeitsalltag erfassen? Wie zuverlässig können Systeme Standardfälle prüfen und Ausnahmen erkennen? Und wie durchgängig gelangen die daraus entstehenden Daten anschließend in Accounting, Payroll und weitere Finance-Prozesse?

Der Automatisierungsgrad bemisst sich damit nicht daran, ob Belege fotografiert oder digital genehmigt werden können. Entscheidend ist, wie viele Informationen bereits strukturiert vorliegen, wie viele Prüfungen systemgestützt erfolgen und wie wenig manuelle Nachbearbeitung zwischen Ausgabe und korrekter Verbuchung verbleibt.

Weitere Entwicklungen und Fachbeiträge zu diesem Prozessraum bündeln wir auf der Shift/Finance-Themenseite Travel & Expense Automation.

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